Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. M?rz 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 64.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehr?mter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universit?t Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. 

Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakult?ten GuK und HuWi (APO) legt erg?nzend zur LPO I die Verfahren für die gem?? StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

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Studienvoraussetzungen/Einstufungstest

Die Aufnahme des Studiums des Faches Englisch setzt gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Die Englischkenntnisse werden zu Beginn des 1. Fachsemesters in einem obligatorischen Einstufungstest überprüft, der keine studienausschlie?ende Wirkung hat. Studierende, die dabei besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen, k?nnen nach einem beratenden Gespr?ch von Teilen der sprachpraktischen Ausbildung befreit werden. Der Einstufungstest ist für alle Studienanf?nger und für alle Studierenden der Anglistik, die w?hrend ihres Grundstudiums von anderen Universit?ten an die Universit?t Bamberg wechseln, obligatorisch (weitere Informationen und FAQs). Weiterhin werden erwartet:

  • Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ?Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache. Vgl. hierzu ?Fremdprachenkenntnisse nach der Lehramtsprüfungsordnung I
  • Gesicherte Kenntnisse in Latein (?Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516. Dieses Niveau wird im achtj?hrigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

Beides muss sp?testens bei der Meldung zur ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden. Das Sprachenzentrum der Universit?t Bamberg bietet geeignete Kurse an, um entsprechende Sprachkenntnisse studienbegleitend zu erwerben.

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Studienverlauf in der ?bersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilf?cher:

?    Englische Sprachwissenschaft
?    Englische und amerikanische Literaturwissenschaft
?    Englische Sprachpraxis
?    Landeskunde/Kulturwissenschaft
?    Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilf?cher sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus ein bis drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpl?ne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen. ?ber die Studienablaufpl?ne hinaus besteht für die Studierenden selbstverst?ndlich die M?glichkeit, weitere Lehrveranstaltungen der Anglistik zu besuchen.

Studienablaufplan LA Gymnasium bei Studienbeginn WS 2008/09 bis SS 2011 (ohne ?Freien Bereich“)(50.9 KB)

Studienablaufplan LA Gymnasium bei Studienbeginn ab WS 2011/12 (mit ?Freiem Bereich“)(61.0 KB)

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Modulhandbuchbl?tter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchbl?ttern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsf?cher zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Englisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 6 des Modulhandbuchs. Bitte beachten Sie die Zuordnung der Module zu verschiedenen Lehramtsstudieng?ngen (in der Rubrik ?Verwendbarkeit“) sowie die Hinweise zum Semester des Studienbeginns (jeweils rot gef?rbt), die unterschiedliche Versionen der Module markieren.

In den Modulhandbuchbl?ttern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie n?here Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

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Zulassungsarbeit ("schriftliche Hausarbeit")

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts). Die Bearbeitungsdauer und Studienempfehlung für die L?nge der Zulassungsarbeit finden Sie hier.

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Erste Staatsprüfung

Das Studium schlie?t ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Sprachpraxis, Landeskunde/Kulturwissenschaft und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universit?t Bamberg vor Ort organisiert. Wegweiser zur 1. Staatsprüfung im Fach Englisch an der Uni Bamberg, weitere Informationen des Prüfungsamtes.

Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 64).

  • Die schriftliche Prüfung umfasst
    • eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
    • eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
    • eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur H?lfte aus Textproduktion in englischer Sprache und Sprachmittlung (Wiedergabe eines englischen Textes in deutscher Sprache) besteht;
    • eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden).
  • Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

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Bildung der Gesamtnote

Die Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird in bestimmten Zahlenverh?ltnissen aus der Fachnote in Erziehungswissenschaften, den Fachnoten für die beiden F?cher der F?cherverbindung und der Note für die schriftliche Hausarbeit gebildet (siehe LPO I § 4). Die Fachnoten wiederum setzen sich aus den studienbegleitend in den Modulprüfungen und in der ersten Staatsprüfung erzielten Noten zusammen (siehe LPO I § 3).

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Gleichzeitiger Erwerb des BA-Abschlusses

Ohne Mehraufwand in der Anglistik/Amerikanistik kann neben der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien auch der akademische Grad des Bachelor of Arts (BA) mit dem Fach Anglistik/Amerikanistik erworben werden. Weitere Informationen zur Beantragung dieses Doppelstudiums, zum Ablauf der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, zu den zus?tzlich zu erbringenden Leistungen und zu Ansprechpartnerinnen finden Sie unter http://www.uni-bamberg.de/ba-anglistik/doppelabschluss-lehramt-und-bachelor/.

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Wenn Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an:

Fachstudienberaterin und Studiengangsbeauftragter

Fachstudienberaterin (für fachspezifische Fragen zum Englischstudium)

Prof. Dr. Julia Schlüter
Sprechzeiten
Tel.: 0951/863-2168 bzw. 0951/863-2166 (Sekr.)
Email: julia.schlueter(at)uni-bamberg.de

Studiengangsbeauftragter (für Fragen zum Lehramt Gymnasium)

Dr. Markus Heibler
Tel.: 0951/863 - 2454 bzw. 0951/863 - 3921 (Sekr.)
Email: sba.la-gym(at)uni-bamberg.de

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